Die Art der Behandlung

Allgemeines

Die Homöopathie wurde vom Arzt Samuel Hahnemann (1755 – 1843) begründet.

Den Schwerpunkt meiner klassisch homöopathischen Praxis bildet die Predictive Homoeopathy®. In der Homöopathie unterscheidet man zwischen akuter und chronischer Behandlung. 


Dabei ist es wichtig, die Person als Ganzes zu erfassen, der Name der Krankheit ist zweitrangig. Ebenso gibt es kein homöopathisches Universalmittel gegen Asthma, Migräne, Gicht etc.

Stattdessen heißt der Schlüssel „Individualisierung“. Es gilt die genauen, subjektiv erlebten Beschwerden und Gefühle des Patienten zu ermitteln. Hierbei sind charakteristische und ungewöhnliche Symptome besonders von Bedeutung.

Behandlung

Wie läuft die Behandlung ab?

Günter Lutz Spielende Kinder während Behandlung Mariendistel

Erstanamnese

Der Begriff „Anamnese“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet Gedächtnis, Rückerinnerung. Die Erstanamnese ist ein intensives Gespräch, indem eine ganzheitliche Aufnahme des Krankheitsbildes stattfindet. Der Austausch kann bis zu zwei Stunden dauern. Der Therapeut sammelt durch aufmerksames Zuhören, zielgerichtete Fragen und Wahrnehmung der Körpersprache vielschichtige Informationen. Weitere Faktoren, wie z.B. Kindheitserlebnisse, Partner- und Familienbeziehungen, Umwelteinflüsse und erbliche Belastungen ergänzen die Krankenbiographie des Patienten.

 

Die homöopathische Anamnese steht am Anfang jeder Behandlung. Bei der chronischen bzw. konstitutionellen Behandlung werden länger bestehende Beschwerden und Krankheiten behandelt, wie z.B. Asthma, Neurodermitis, mangelnde Lebensfreude, Ängste, Depressionen, Entwicklungsstörungen, Allergien, wiederkehrende Infekte, Rheuma usw.

Am Anfang dieser Behandlung steht die homöopathische Erstanamnese. Die akute Behandlung bezieht sich auf alle akut und heftig einsetzenden Krankheiten und Vorfälle, wie z.B. Fieber, Husten, Ohrenschmerzen, Schock, Verletzungen, Entzündungen usw. Auch bei der akuten Anamnese sind für den Homöopathen die Besonderheiten des jeweiligen Krankheitsfalles von größter Bedeutung. Es gibt oft einen persönlichen Auslöser (Ärger, Kummer, Wetterumschwung, Überanstrengung etc.) für die Krankheit. Im Anschluss an die Anamnese erhält der Patient eine Arznei, die auf sein individuelles Symptombild abgestimmt ist.

Folgebehandlung

Bei der chronischen Behandlung wird nach ca. 4-6 Wochen ein kurzer Folgetermin vereinbart. Hier steht die Wirkung der Arznei im Vordergrund.


Es wird überprüft, ob Beschwerden zurückgegangen sind, das Allgemeinbefinden sich gebessert sowie die Energie zugenommen hat. Eine Besserung erfolgt dabei oft entsprechend der sogenannten Heringschen Regel. Das heißt „von oben nach unten, von innen nach außen und in der umgekehrten Reihenfolge der Entstehung der Symptomatik”.


Bei der akuten Behandlung können auch telefonische Auskünfte für die Weiterbehandlung ausreichen. Der zeitliche Heilungsverlauf in der Homöopathie ist so individuell wie der Mensch, der behandelt wird.

Behandlungsfelder
  • Akute Erkrankungen
    Bronchitis, Fieber, Magen-Darmbeschwerden, Mittelohrentzündungen
  • Chronische Erkrankungen
    Allergien, Asthma, Autoimmunerkrankungen, z.B. Hashimoto Thyreoiditis, Magen-Darmbeschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Neurodermitis, Rheuma
  • Psychosomatische Erkrankungen
    Burn Out, Depressionen sowie depressive Phasen, Lebenskrisen
  • Begleitung bei belastenden schulmedizinischen Behandlungen 
    Operationen, Impfungen, Chemotherapie
  • Behandlung von Kindern
    Entwicklungsverzögerungen, Lernstörungen
  • Kinderwunsch
  • Schwäche nach langwierigen oder schweren Krankheiten
  • Traumatische Erfahrungen
Behandlungskosten

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

  • Private Krankenkassen erstatten meist anteilig je nach Versicherungstarif.
  • Die Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten ebenfalls anteilig.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten gar keine Heilpraktikerleistungen.
    Ausnahmen machen die Betriebskrankenkassen, die einmal im Jahr eine Rechnung bis zu einer gewissen Höhe erstatten.
  • In vielen Fällen empfiehlt sich daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung mit dem Schwerpunkt der Erstattung von Heilpraktikerleistungen.

Das höchste Ideal der Heilung ist schnelle, sanfte, dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit nach deutlich einzusehenden Gründen.

S. Hahnemann, Ordanon §3

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